Liebe Gäste,

wir freuen uns Sie endlich wieder bei uns begrüßen zu dürfen!

Wir möchten Sie auf einige Neuerungen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Stand 10. Juni 2021) in Hinblick auf die Eindämmung von Covid 19 hinweisen:

  • Gäste müssen ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen.
    • Gültigkeiten der Tests/Nachweise: 
    • Achtung! Beaufsichtigte Covid 19-Selbsttest vor Ort sind derzeit leider nicht möglich! Wir bitten um Verständnis!
    • Antigen-Selbsttest mit Erfassung in behördlichen Datenverarbeitungssystem (24h)
    • Antigentest (aus Teststraße, Apotheke oder anderer befugten Stelle) (48h)
    • bei Kindern gilt auch der Schultest (48h)
    • PCR-Test (72h)
    • Impfnachweis (gültig ab dem 22. Tag bis 3 Monate nach Erst-Impfung, nach Zweit-Impfung bis 9 Monate) oder
    • Genesungsnachweis (Antikörpertest 3 Monate ab dem Testnachweis / ärztliche Bestätigung).
    • Testpflicht für Kinder ab Vollendung des 10. Lebensjahrs. Für jüngere Kinder besteht keine Testpflicht.
  • Registrierungspflicht für Gäste
  • Im Innenbereich: maximal 8 Erwachsene pro Tisch (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe.
  • Im Außenbereich: maximal 16 Erwachsene pro Tisch (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe.
  • Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 1 Metern eingehalten werden.
  • Schankbetrieb an der Bar ist derzeit nicht möglich.
  • FFP2-Masken-Pflicht für Gäste, ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz.
  • Wir bitten Sie vorab zu reservieren, telefonisch oder per Reservierungsformular

Wir haben noch bis 12. Juni, Dienstag bis Samstag von 16,00 Uhr – 24,00 Uhr geöffnet.

Weitere Details zu den Maßnahmen finden Sie hier (Stand Mai 2021)

Die Gesundheit unserer Gäste, Mitarbeiter und Bevölkerung ist uns wichtig, wir bedanken uns für Ihr Mitwirken und freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihre Familie Kerbl & Team